Er habe Herrn B.________ nur kurz an seine Hand gegriffen und habe damit klarstellen wollen, dass er keine Fotos machen soll. Er habe ihn weder geschlagen noch gestossen. Es sei kaum möglich, dass das Handydisplay kaputt gegangen sei. Das Handy sei nie zu Boden gefallen, es sei immer in der Hand von Herrn B.________ gewesen. Er könne kaum so fest drücken, dass ein Display eines Handys zu Bruch ginge. Er habe auch nicht gegen das Fahrzeug von Herrn B.________ getreten.