Am 24. Juni 2018 gab der Privatkläger gegenüber der Polizei sodann zu Protokoll, er habe am 1. März 2018 seinen Fotoapparat dabei gehabt, weil er schon länger ein Dossier für die Gemeinde E.________ bezüglich der Verkehrs- und Parksituation am D.________ vorbereite. Die Beschuldigte gab anlässlich ihrer Einvernahme durch die Polizei am 22. Mai 2018 an, es habe schon seit längerer Zeit Probleme mit Herrn B.________ gegeben. Sie habe mehrfach das Gespräch mit ihm gesucht, er habe aber immer nur auf Französisch geflucht. Sie habe Angst vor ihm, da er ihr sehr unberechenbar erscheine.