Die Frau habe ihn sodann gegen sein Fahrzeug gestossen. Anschliessend habe der Mann ihn ebenfalls gegen sein Fahrzeug gestossen, habe nach dem Handy in seiner Hand gegriffen und dieses gedreht, wodurch der Bildschirm gebrochen sei. Er habe ihnen den gebrochenen Bildschirm gezeigt, aber keiner von beiden habe darauf reagiert. Das Fahrzeug sei danach einige Meter zurückgefahren und neben den Parkplätzen der Nachbarschaft parkiert worden. Am 24. Juni 2018 gab der Privatkläger gegenüber der Polizei sodann zu Protokoll, er habe am 1. März 2018 seinen Fotoapparat dabei gehabt, weil er schon länger ein Dossier für die Gemeinde E.________ bezüglich der Verkehrs- und Parksituation am D.______