Er werde aber nie auffällig. Er habe bei ihm das Gefühl, dass er immer wisse, was er tue. Bei C.________ merke man es nicht, beim Beschwerdeführer jedoch schon, der habe dann Aussetzer. Auf die Frage, wie der Zustand von C.________ am 28. Juli 2019 gewesen sei, erklärte D.________, sie würden es riechen, er kenne C.________ ja. Es sei für seine Verhältnisse ein Normalzustand gewesen (EV D.________ vom 12. August 2019 S. 3 Z. 76 ff. und S. 7 Z. 244 ff.). Daraus kann geschlossen werden, dass C.________ an diesem Tag womöglich nicht ganz nüchtern gewesen ist;