3 3. 3.1 Die Staatsanwaltschaft kann Beweisanträge ablehnen, wenn damit die Beweiserhebung über Tatsachen verlangt wird, die unerheblich, offenkundig, der Strafbehörde bekannt oder bereits rechtsgenügend erwiesen sind (Art. 318 Abs. 2 StPO). 3.2 Dem Beschwerdeführer wird unter anderem vorgeworfen, am 28. Juli 2019 eine Pistole auf den Oberkörper von C.________ gerichtet und die Frage von C.________, ob er ihn töten wolle, mit ja beantwortet zu haben. Diese Beschuldigungen werden vom Beschwerdeführer bestritten.