Je später das Gutachten erstellt wird, desto weniger aussagekräftig ist es in Bezug auf den Zustand des mutmasslichen Opfers vom 28. Juli 2019. Mittels Haaranalysen und anderen Methoden könnte es aktuell für den Gutachter noch möglich sein, konkrete Aussagen zum damaligen Alkoholkonsum bzw. zur eventuellen Alkoholsucht von C.________ zu machen. Im Verfahren vor dem erstinstanzlichen Gericht wird dies hingegen höchstwahrscheinlich nicht mehr der Fall sein, zumal der Abschluss der Voruntersuchung noch nicht unmittelbar bevorsteht. Somit besteht hinsichtlich des beantragten medizinischen Gutachtens die konkrete Gefahr eines Beweisverlusts.