Beweisantrag Nr. 4 nichts. Die Beweisanträge auf Edition der Strafakten und der Akten der Administrativverfahren sowie die Einholung eines Strafregisterauszugs betreffend C.________ können ohne Rechtsnachteil beim erstinstanzlichen Gericht wiederholt werden. Insofern ist daher auf die Beschwerde nicht einzutreten. Entgegen der Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft ist auf die form-und fristgerechte Beschwerde jedoch insoweit einzutreten, als die medizinische Begutachtung von C.________ beantragt wird. Die dem Beschwerdeführer vorgeworfenen Delikte zum Nachteil von C.________ sollen sich am 28. Juli 2019 ereignet haben.