2 Der Beschwerdeführer hatte am 20. August 2019 folgende Beweisanträge gestellt: 1 Es seien betr. C.________ die Strafakten hinsichtlich Führen eines Motorfahrzeuges in angetrunkenem Zustand beizuziehen, bzw. hinter der zuständigen Staatsanwaltschaft zu edieren. 2. Es seien betr. C.________ die Akten sämtlicher Administrativverfahren hinter dem Stras- senverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern zu edieren. 3. Es sei betr. C.________ ein Strafregisterauszug einzuholen.