Die Verfügung der Staatsanwaltschaft Region Berner Jura-Seeland vom 15. November 2019 sei aufzuheben, und es seien die mit Eingabe vom 20. August 2019 bei der Staatsanwaltschaft Region Berner Jura-Seeland gestellten Beweisanträge gutzuheissen. 2. Die amtliche Verteidigung sei auf das vorliegende Verfahren auszudehnen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen