3. Zu eröffnen: - der Beschuldigten/Gesuchstellerin - dem Gesuchsgegner (mit den Akten) Bern, 29. Mai 2020 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: Oberrichter J. Bähler Der Gerichtsschreiber: Müller Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden durch die Beschwerdekammer in Strafsachen in Rechnung gestellt.