8 einvernommen werden, ist aus rechtstaatlicher Sicht nichts als richtig. Ein Ziel von Einvernahmen ist immer auch die Gewährung von Verteidigungsrechten bzw. des unmittelbaren rechtlichen Gehörs. Einzugehen ist schliesslich auf die bereits im Verfahren BK 19 273 vorgebrachten Rügen der Gesuchstellerin: Zur angeblichen Unklarheit des Datums der Strafanzeige vom April 2019 sei erläutert, dass zwar die Anzeige vom 12. April 2019 datiert. Eingegangen bei der Staatsanwaltschaft ist sie jedoch am 15. April 2019.