Im Übrigen kann auf die Ausführungen im Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 19 5+6 vom 16. Januar 2019 dazu verwiesen werden: Dasselbe gilt für den Umstand, dass der Gesuchsgegner im genannten Brief vom 5. Dezember 2018 nicht auf folgenden – rechtlich unmöglichen – Antrag der Beschwerdeführerin reagierte: Gleichzeitig stelle ich den Antrag auf unbestimmt Fristverlängerung aufgrund der unerwarteten Mandatsniederlegung von Frau K.________ zur Wahrung auch meiner Rechte. Im Fall eines Gegenantrags zur Abweisung der Fristverlängerung bitte ich Sie, dem nicht zuzustimmen. Es ist nicht angängig, Fristverlängerungen «auf unbestimmt» zu verlangen.