7 sind. In Bezug auf die zumindest sinngemäss gestellten Beweisanträge (Anhörung / Beizug Akten von Prof. Dr. med. G.________, von Dr. med. H.________, von Dr. med. I.________ und von F.________) sei erläutert, dass diese bei der Staatsanwaltschaft zu stellen sind respektive nach einer allfälligen Verfahrenseinstellung im Rahmen der Beschwerde dagegen bei der Beschwerdekammer erneut vorgebracht werden können. Es ist diesbezüglich keine Befangen- oder Unvoreingenommenheit des Gesuchsgegners erkennbar.