Frage nach Ablehnungsgesuch]). Das auf der Website des Bundesgerichts auffindbare Urteil des Bundesgerichts 5A_306/2019 ist am 29. Januar 2020 ergangen; die Beschwerde der hiesigen Gesuchstellerin wurde abgewiesen. Offenbar hat sich der Gesuchsgegner schliesslich entschlossen, zunächst den vorliegenden Entscheid der Beschwerdekammer in Sachen Ausstandsverfahren gegen ihn abzuwarten. Dieses Zuwarten ist im Lichte des bisher Geschehenen als legitim zu beurteilen, zumal sich die Verfahrensakten seit vielen Monaten nicht mehr bei der Staatsanwaltschaft befinden.