Es lägen «systematische Mängel im Untersuchungsgrundsatz des Staatsanwaltes B.________» vor, wie die fehlende sofortige Anordnung der Gewährung des rechtlichen Gehörs für das Opfer F.________, ein 9-jähriges Kind, durch den Gerichtsgutachter im Zivilprozess des Eheschutzes (CIV 16 1702) und der vorsorglichen Massnahmen (CIV 17 2767), durch Prof. Dr. med. G.________. F.________ habe am 17. April 2017 in der Ferienobhut des Vaters ein schweres Trauma erlitten. Der Umstand des Unfalles habe durch eine schriftliche Zeugenaussage von Frau Dr. med. H.________ in den Akten festgehalten werden können. Unmittelbare weitere Zeugen wie Frau Dr. med. I.__