5. In ihrer Replik führt die Gesuchstellerin aus, sie gebe der Hoffnung Ausdruck, die Sache beenden und sich in Zeiten der Covid-19-Pandemie ihren Pflichten als Mutter sowie als Ärztin widmen zu können. Strafverfahren dürften nicht verschleppt werden. Es lägen «systematische Mängel im Untersuchungsgrundsatz des Staatsanwaltes B.________» vor, wie die fehlende sofortige Anordnung der Gewährung des rechtlichen Gehörs für das Opfer F.________, ein 9-jähriges Kind, durch den Gerichtsgutachter im Zivilprozess des Eheschutzes (CIV 16 1702) und der vorsorglichen Massnahmen (CIV 17 2767), durch Prof. Dr. med. G.________.