Mit Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht vom 12. August 2019 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufhebung dieses Beschlusses. Mit Urteil 1B_396/2019 vom 17. Oktober 2019 hiess das Bundesgericht die Beschwerde wegen einer Gehörsverletzung gut und wies die Angelegenheit zur neuen Beurteilung an das Obergericht des Kantons Bern zurück. Mit Eingabe vom 3. Dezember 2019 an die Beschwerdekammer verlangte die Gesuchstellerin den Ausstand von Oberrichterin Schnell, Oberrichter Bähler und Oberrichter Gerber. Am 16. März 2020 wies die 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern das Ausstandsgesuch ab (SK 19 471).