Des Weiteren ist unklar, wann es zum Totalschaden der sieben Nadelgehölze gekommen ist. Es ist möglich, dass der Schaden über die rund 16 Jahre hinweg kontinuierlich durch die Baumschnitte verursacht worden ist, wie es von der Generalstaatsanwaltschaft angenommen wird (vgl. zur Zulässigkeit der Nachbegründung die überzeugenden Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft in Z. 3 ihrer Stellungnahme sowie der Hinweis, dass die Begründungen der Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft dem