Hinsichtlich seiner Aussagen fällt vielmehr auf, dass er gemäss Strafanzeige des Beschwerdeführers vom 12. Februar 2019 offenbar anlässlich der Besprechung vom 21. August 2018 noch ausgesagt hatte, dass er zusammen mit seiner Tochter die Bäume erstens in der Höhe gekürzt und zweitens die Äste, die auf die Seite seines Grundstückes geragt seien, bis zum Stamm gekappt habe (vgl. S. 2 der Anzeige). In der Einvernahme vom 11. Juli 2019 relativierte er seine Aussage und machte geltend, dass er den grössten Teil alleine geschnitten habe und dass ihm die Beschuldigte bei einem Teil auch noch geholfen habe (vgl. Z. 73 ff.