Sie habe zu keinem Zeitpunkt über die fehlende Einwilligung seitens des Beschwerdeführers gewusst. Hinweise auf eine diesbezügliche fehlende Kenntnis seien unter anderem, dass sie in J.________(Ortschaft), Kanton Zürich, wohnhaft sei und sich nur gelegentlich in K.________(Ortschaft) bei ihrem Vater aufhalte.