Mit Strafbefehl vom 5. November 2019 erklärte die Staatsanwaltschaft E.________ der qualifizierten Sachbeschädigung schuldig, begangen von Januar 2017 bis Sommer 2018, indem er widerrechtlich mindestens sieben Nadelgehölze zurückschnitt, welche vom Grundstück des Beschwerdeführers aus auf sein Grundstück gewachsen waren bzw. Schatten auf sein Grundstück warfen, wodurch die Nadelgehölze einen Totalschaden erlitten und ausgetauscht werden mussten, was einen Schaden von CHF 33‘239.10 verursachte. 4.2