Die vom Beschwerdeführer beauftragte Unternehmung H.________ GmbH habe den Schaden zunächst auf ca. CHF 12‘000.00 geschätzt und später eine Offerte für das Ersetzen der Pflanzen in der Höhe von CHF 33‘239.10 vorgelegt. Von einem Totalschaden sei auch das Unternehmen I.________ AG ausgegangen. Es sei bereits mehrmals versucht worden, aussergerichtlich eine Vereinbarung über die Kostentragung abzuschliessen, bislang jedoch ohne Erfolg. Im Rahmen der Einvernahme vom 11. Juli 2019 bestätigte E.________, dass er im Verlauf der letzten Jahre immer wieder die Bäume zurückgeschnitten habe, zuletzt im Dezember