Mittels Postkarte vom 25. Juni 2018 habe er E.________, welcher Nutzniesser der benachbarten Stockwerkeinheit (G.________(Ortschaft)-Gbbl. Nr. b.________) sei, zu einem Gespräch eingeladen. Dieses habe am 21. August 2018 stattgefunden. E.________ habe anlässlich dieser Besprechung bestätigt, dass er zusammen mit der Beschuldigten die Bäume in der Höhe gekürzt und die Äste, welche auf sein Grundstück geragt hätten, bis zum Stamm gekappt habe. Die vom Beschwerdeführer beauftragte Unternehmung H.____