4. 4.1 Der Sachverhalt lässt sich wie folgt zusammenfassen: Am 12. Februar 2019 reichte der Beschwerdeführer Strafanzeige ein gegen E.________, Vater der Beschuldigten, und die dannzumal noch nicht namentlich bekannte Beschuldigte wegen qualifizierter Sachbeschädigung gemäss Art. 144 Abs. 3 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0). Zur Begründung führte er zusammengefasst aus, er habe Ende Juni 2018 bemerkt, dass die sich auf seinem Grundstück (F.________(Ortschaft)-Gbbl. Nr. a.________) befindlichen Bäume erheblich zurückgeschnitten worden seien. Mittels Postkarte vom 25. Juni 2018 habe er E.___