Das Strafverfahren gegen ihn wurde sistiert. Es ist unwahrscheinlich, dass sich diesbezüglich nach beinahe einem Jahr neue Erkenntnisse ergeben, weshalb davon ausgegangen werden muss, dass sich nicht mehr eruieren lässt, wie der fragliche pyrotechnische Gegenstand ins Stadion gelangte. Es kann damit nur ein hypothetischer Kausalverlauf untersucht werden. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung gilt für die Zurechnung des Erfolges die Wahrscheinlichkeitstheorie (Urteil des Bundesgerichts 6B_258/2018 vom 24. Januar 2019, E. 2.3 mit Hinweisen).