Bei unauffälligen Personen musste und durfte die Einlasskontrolle daher oberflächlicher und ohne Leibesvisitation erfolgen. Die erste Einschätzung des Zuschauers und damit der Entscheid über die Intensität der Kontrolle liegt im Ermessen des Sicherheitspersonals. Es ist allgemein bekannt, dass Einlasskontrollen zu vergleichbaren Grossanlässen immer auf diese Weise stattfinden. Für die Feier kann daher nichts anderes gelten. 10. Der Täter konnte nach wie vor nicht ermittelt werden. Es ist daher nicht bekannt, wie er den pyrotechnischen Gegenstand ins Stadion mitgeführt hatte. Das Strafverfahren gegen ihn wurde sistiert.