7 aus Parallelen zu einem Fussballspiel auf. Andererseits wurden zur Feier mehr Besucher erwartet und die Gefahr im Zusammenhang mit pyrotechnischen Gegenständen anlässlich einer Feier kann auch höher eingestuft werden als an einem normalen Heimspiel. Ob das Sicherheitsdispositiv in jedem Fall den Anforderungen einer solchen Feier entspricht, scheint daher zumindest nicht offensichtlich. Mit Blick auf die geschilderten Unklarheiten ist aber die Beurteilung einer Sorgfaltspflichtverletzung nicht möglich. Es besteht grundsätzlich Ermittlungsbedarf.