Ein Sicherheitskonzept, das sich für diesen Anlass als solches bezeichnen wolle, müsse diese Konstellation und die konkreten Umstände des expliziten Anlasses berücksichtigen. Es bestehe der Verdacht, dass die Feierlichkeiten im I.________ (Örtlichkeit) gar nicht oder nicht korrekt bewilligt worden seien und es für diesen Anlass kein eigenes Sicherheitskonzept mit Berücksichtigung der speziellen Gefahren gegeben habe. Das nachträgliche Aufsammeln von verbleibendem Pyromaterial sei die einzige zusätzliche Sicherheitsmassnahme im Zusammenhang mit dem Schutz der Besucher vor diesen Gefahren gewesen.