4. Die Beschwerdeführerin wirft den für die Organisation, Veranstaltung und Bewilligung der Feier im I.________ (Örtlichkeit) direkt und indirekt verantwortlichen und damit betrauten Personen sowie allenfalls Unternehmen vor, diese hätten ihre Sorgfaltspflichten verletzt, indem sie ungenügende Sicherheitsvorkehrungen im Zusammenhang mit der von Pyromaterial ausgehenden Gefahr getroffen hätten. Konkret macht die Beschwerdeführerin geltend, die Eingangskontrollen seien mangelhaft gewesen und die Besucher seien nicht oder zu wenig auf diese Gefahren hingewiesen worden (Stadion-Speaker).