Gegen die Einstellung und die abgelehnten Beweisanträge reichte die Straf- und Zivilklägerin (nachfolgend. Beschwerdeführerin), vertreten durch ihren Vater, am 31. Dezember 2018 Beschwerde ein. Sie beantragte die Aufhebung der Einstellungsverfügung sowie die Fortführung des Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, die Beweisanträge vom 5. November 2018 durchzuführen, ihr sei eine Entschädigung in vom Gericht zu bestimmender Höhe zu entrichten und der Kanton Bern habe die Kosten dieser Beschwerde zu tragen. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte in ihrer Stellungnahme vom 29. Januar 2019 die Abweisung der Beschwerde.