Die Staatsanwaltschaft dehnte die Untersuchung am 13. September 2018 gegen die Beschuldigte aus. Das Verfahren gegen unbekannte Täterschaft wegen schwerer Körperverletzung (vermutlich durch das Abfeuern eines pyrotechnischen Gegenstandes begangen) wurde am 17. Oktober 2018 sistiert. Am 17. Dezember 2018 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die Beschuldigte wegen fahrlässig schwerer Körperverletzung ein. Gleichzeitig wies sie die von der Straf- und Zivilklägerin gestellten Beweisanträge ab. Gegen die Einstellung und die abgelehnten Beweisanträge reichte die Straf- und Zivilklägerin (nachfolgend.