Am 14. August 2018 beantragte die Straf- und Zivilklägerin, vertreten durch ihren Vater, die Untersuchung sei unter dem Straftatbestand der fahrlässig schweren Körperverletzung auf die für die Organisation, Veranstaltung und Bewilligung der Feier im I.________ (Örtlichkeit) direkt und indirekt verantwortlichen und betrauten Personen sowie allenfalls Unternehmen auszuweiten. Die Staatsanwaltschaft dehnte die Untersuchung am 13. September 2018 gegen die Beschuldigte aus.