1. Am 22. Mai 2018 stellte die Straf- und Zivilklägerin Strafantrag gegen unbekannte Täterschaft wegen schwerer bzw. einfacher Körperverletzung, Unterlassung der Nothilfe und / oder andere relevante Straftaten. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) eröffnete am 29. Mai 2018 ein Strafverfahren gegen unbekannte Täterschaft wegen schwerer Körperverletzung. Am 14. August 2018 beantragte die Straf- und Zivilklägerin, vertreten durch ihren Vater, die Untersuchung sei unter dem Straftatbestand der fahrlässig schweren Körperverletzung auf die für die Organisation, Veranstaltung und Bewilligung der Feier im I.____