7 nicht gefassten Mittätern treffen könnte (MARCEL MEIER, Kollusionsverhinderung im Vorverfahren der Schweizerischen Strafprozessordnung, Ziff. 5.2.3.5, mit Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichts 1P.219/2006 vom 4. Mai 2006). Die Aussagen des Beschwerdeführers sind trotz Vorliegen eines Geständnisses auf ihren Wahrheitsgehalt und ihre Vollständigkeit hin zu überprüfen (Beschluss des Obergericht des Kantons Bern BK 16 544 vom 9. Januar 2017 E. 4.6).