6 vember 2019 S. 3, auch zum Folgenden). G.________ will CHF 7‘600.00 bezahlt erhalten haben, F.________ und dem Beschwerdeführer habe er CHF 55‘000.00 übergeben. Wie diese den Betrag unter sich aufteilt hätten, wisse er nicht. Aus diesen diversen Aussagen erhellt, dass derzeit nicht nur die jeweilige Entschädigung, sondern auch die Tatbeiträge und Rollenverteilung unklar sind. Auch ist bisher nicht klar, woher das beim Abladen übergebene Geld stammt.