Unter diesen Umständen ist die Gefahr gross, dass der Beschuldigte in Freiheit bezüglich der zurzeit noch offenen Fragen kolludieren würde. Wie die Staatsanwaltschaft zutreffend ausführt, sind die mutmasslichen Beteiligten bislang noch nicht parteiöffentlich einvernommen worden. Weiter sind trotz der übereinstimmenden Aussage, dass der Beschuldigte den Lastwagen/Bus organisiert habe, Absprachen hinsichtlich der noch nicht abschliessend geklärten Fragen immer noch möglich (namentlich betreffend Bezahlung, Tathandlungen des Beschuldigten, Organisation, Abnehmer etc.).