4. 4.1 Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, am 18. Oktober 2019 zwischen ca. 19.30 und 20.05 Uhr an einem Einbruchdiebstahl in die Firma D.________ AG in E.________ beteiligt gewesen zu sein. Tatverdächtigt werden auch F.________ und G.________. Die drei sollen in vorgenannter Firma drei Paletten Kosmetikartikel mit einem vor Ort behändigten Gabelstapler nach draussen geführt, in einen mitgebrachten Lieferwagen verladen und abtransportiert haben. Beim Deliktsgut handelt es sich um [… Anmerkung: Kosmetikprodukt] der Marke I.________, welches einen Verkaufswert von ca. CHF […] pro Stück hat (ausmachend total rund CHF 730‘000.00).