___ (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, am 21. November 2019 Beschwerde und beantragte die Aufhebung des angefochtenen Entscheids sowie die umgehende Haftentlassung. Das Zwangsmassnahmengericht verzichtete am 25. November 2019 – mit Verweis auf seine Ausführungen im angefochtenen Entscheid – auf das Einreichen einer Stellungnahme. Mit Eingabe vom 26. November 2019 ersuchte der mit der Wahrnehmung der staatsanwaltschaftlichen Aufgaben im Beschwerdeverfahren betraute Staatsanwalt C.________ um kostenfällige Abweisung der Beschwerde.