Mit eigenständigem Schreiben vom 31. Oktober 2019 an das Regionalgericht (Eingang Regionalgericht: 1. November 2019 / Eingang Beschwerdekammer: 20. November 2019) lehnte der Gesuchsteller Staatsanwältin C.________ (nachfolgend: Gesuchsgegnerin) wegen angeblicher Befangenheit ab. Mit Verfügung vom 4. November 2019 forderte das Regionalgericht den damaligen amtlichen Verteidiger des Gesuchstellers, Rechtsanwalt E.________, auf, bis am 22. November 2019 mitzuteilen, ob tatsächlich ein Ablehnungsgesuch gegen die Gesuchsgegnerin gestellt werde. Mit Schreiben vom 5. November 2019 an das Regionalgericht teilte Rechtsanwalt E.__