Es ist bei dieser Ausgangslage auch nicht ersichtlich, weshalb eine Verletzung des Grundsatzes auf ein faires Verfahren oder eine Verletzung von Parteirechten vorliegen sollte. Das Zwangsmassnahmengericht begründete ausführlich, weshalb die Indizien, auch unter Berücksichtigung der neuen Ermittlungsergebnisse, einen dringenden Tatverdacht begründen. Es trifft zudem nicht zu, dass ausschliesslich die vermeintlich zu Ungunsten des Beschwerdeführers erhobenen Beweise detailliert gewürdigt wurden. Vielmehr entsprechen die Schlussfolgerungen der Vorinstanz einer Gesamtwürdigung aller massgeblichen Umstände.