5 Bereich des Kopfes zu einem so schnellen Tod geführt habe, dass, wie im vorliegenden Fall, nur noch eine Bluteinatmung bis in die oberen Bronchien erfolgt sei. Diese Behauptung ist nicht mit wissenschaftlichen Argumenten unterlegt und auch nicht schriftlich dokumentiert. Dass dies dem Beschwerdeführer so vorgehalten wird, verletzt weder seinen Gehörsanspruch noch sein Recht auf ein faires Verfahren.