Das rechtsmedizinische Ergänzungsgutachten führt ausserdem lediglich beispielhaft aus, dass die Gewalteinwirkung durch Schuss oder Sturz versursacht worden sein könnte. Der Beschwerdeführer nennt zwei deutsche Sachverständige, welchen weder aus der eigenen Praxis noch aus der Lehre ein Fall bekannt sei, in welchem ein Schlag im