Zudem wurde das Öl bei der Video-Demonstration direkt über der Schnittstelle ausgegossen. Diese Demonstration vermag daher keine zwingenden Hinweise zu liefern, weshalb die Schlussfolgerungen im BEX-Bericht unrichtig sein bzw. gar den Naturgesetzen zuwiderlaufen sollten. Der Beschwerdeführer vermag denn auch nicht darzutun, wie die Durchbrennungen in den Zimmerböden sonst erklärt werden können. In der Beschwerde wird auch nicht ausgeführt, welche renommierten Experten den Bericht inwiefern in Frage stellten. Die von der Staatsanwaltschaft erwähnten Fliessspuren beziehen sich auf die partiellen Einbrennungen im Balkenholz.