Die von der Verteidigung auf Video aufgezeichnete Demonstration ist nicht geeignet, diese Schlussfolgerungen im Bericht in Frage zu stellen. Ob die Bretter miteinander verbunden waren oder nicht, geht weder aus dem BEX-Bericht noch aus der vom Beschwerdeführer erwähnten Einvernahme von J.________ vom 2. März 2018 hervor. Die vom Beschwerdeführer mit der Replik eingereichten Beilagen 2-4 lassen zwar Spalten zwischen den oberen Brettern erkennen, d.h. aber nicht zwingend, dass sich zwischen den Brettern keine Verbindungsmasse befand.