4.4 Der Berichtsrapport des Dezernats BEX vom 29. März 2019 ist nachvollziehbar und begründet. Daraus ergibt sich, dass auf den Zimmerböden des Erdgeschosses im Schlafzimmer, im Wohnzimmer und im Gästezimmer Bereiche festgestellt wurden, welche mit Heizöl kontaminiert gewesen waren. Diese Schlussfolgerung basiert auf entsprechenden labortechnischen Untersuchungen und erscheint plausibel. Eine Erklärung für die Existenz von Heizöl in den bezeichneten Bereichen konnte im Zusammenhang mit der Ölheizung und im Zusammenhang mit der Ereignisbewältigung nicht erbracht werden (S. 5 des Berichts, Akten Staatsanwaltschaft, Band 12, Faszikel 7 e).