3 der Boden des Bauernhauses nur aus gekreuzten Brettern bestanden habe, die nicht miteinander verbunden gewesen seien. Wenn die Staatsanwaltschaft Fliessspuren auf den Balken erwähne, setzte sie sich in Widerspruch zu ihrer Annahme, wonach der Boden nicht durchlässig gewesen sei. Der Balken habe sich unter dem Boden befunden. Fliessspuren auf dem Balken bestätigten, dass der Boden durchlässig gewesen sei. 4.4 Der Berichtsrapport des Dezernats BEX vom 29. März 2019 ist nachvollziehbar und begründet.