Es sei entgegen der Behauptung im BEX-Bericht unmöglich, dass auf dem Schlafzimmerboden grossflächig Heizöl ausgeschüttet und in Brand gesetzt worden sei. In diesem Fall hätten im Kellerraum unterhalb des Schlafzimmers auch Spuren von Heizöl festgestellt werden müssen, was aber nicht der Fall gewesen sei. Dies habe man der Vorinstanz anlässlich der Verhandlung visuell demonstrieren wollen. Die Vorinstanz habe dies aber nicht zugelassen, weshalb die Demonstration nun gefilmt und als Beweismittel eingereicht worden sei.