2 3. Am 15. Februar 2018 ist die von I.________ sel. bewohnte Liegenschaft in O.________(Ort) zu einem Grossteil niedergebrannt. Unter dem Brandschutt wurden am 16. Februar 2018 menschliche Überreste gefunden. Mittels Abgleich von Zahnröntgenaufnahmen konnten diese Überreste zweifelsfrei als I.________ sel. (nachfolgend: Opfer) identifiziert werden. Das Opfer war seit einigen Jahren mit dem Beschwerdeführer befreundet. Sie lebten nicht im gleichen Haushalt.