Mittel- bis langfristig wird das Risiko für Gewaltanwendungen gegen Dritte ohne deliktspräventive Massnahmen als hoch eingeschätzt. Das Risiko für Vermögensdelikte wird – wenn sich für den Beschwerdeführer durch Öffnungen und Entweichungen die Gelegenheit ergibt – bereits kurzfristig als hoch beurteilt (Gutachten S. 74). Die ständigen Entziehungen der Schutzmassnahme, welche auch den Cannabiskonsum und weitere Delinquenz mit sich ziehen, gefährden die Schutzmassnahme und müssen gestoppt werden. Dies kann kurzfristig nur durch die Sicherungshaft erreicht werden.