Im psychologisch-forensischen Gutachten wird beim Beschwerdeführer insbesondere die Diagnose der dissozialen Persönlichkeitsstörung und der Cannabisabhängigkeit festgestellt (siehe Gutachten, S. 73 f.). Er weist deliktsfördernde dissoziale Einstellungen und Haltungen auf und hat ein erhebliches Empathie-Defizit. Das Risiko für weitere Delinquenz wird als hoch beurteilt. Mittel- bis langfristig wird das Risiko für Gewaltanwendungen gegen Dritte ohne deliktspräventive Massnahmen als hoch eingeschätzt.